ArbeitsrechtMünchen Spezialisten für Arbeitsrecht benötigt? Kündigung bekommen? Oder eine andere Frage aus dem Arbeitsrecht? Juristen für Arbeitsrecht finden Sie hier ...
Das deutsche Arbeitsrecht basiert auf einer Fülle von einzelnen Gesetzen und Bestimmungen, die das Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie zwischen deren Standesverbänden regeln. Der Arbeitsvertrag ist Ausgangspunkt das Arbeitsrechts. Er begründet erst ein Arbeitsverhältnis. Auszubildende, Heimarbeiter, Geschäftsführer, Handelsverteter und freie Mitarbeiter in gelten laut Arbeitsrecht nicht als Arbeitnehmer. Sowohl Arbeiter als auch Angestellte gelten laut der Gesetzgebung im Arbeitsrecht gleichermaßen als Arbeitnehmer. Für die leitenden Angestellten gelten Sonderregelungen. Ihre Belange sind im Sprecherausschutzgesetz geregelt. Beamte sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Ihre Belange regelt das Beamtenrecht und ist Teil des Verwaltungsrechts.
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