Gewerbeimmobilie München - Immobilien zur gewerblichen Nutzung fallen unter die Gewerbeimmobilien. Mehr Infos zu Gewerbeimmobilien finden Sie hier ...
Im Sinne des BGB und der Grundbuchordnung ist eine Immobilie, also auch eine Gewerbeimmobilie, ein bebauter oder unbebauter räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer besonderen Nummer gebucht ist, ohne Rücksicht auf die Art seiner Nutzung. Von Bedeutung ist, dass ein Gebäude ein wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks darstellt und deshalb grundsätzlich nicht Gegenstand besonderer Rechte ist. Nach den Bau- und Bodengesetzen ist die Gewerbeimmobilie eine wirtschaftliche Einheit von Bodenflächen, also ein Grundstück im wirtschaftlichen Sinn, zum Teil bestehend aus mehreren Grundstücken im Rechtssinn. Die Gewerbeimmobilie ist eine unbewegliche Sache. Bei einer Gewerbeimmobilie kann es sich grundsätzlich sowohl um ein Grundstück als auch um ein grundstücksgleiches Recht handeln. Der Gewerbeimmobilie rechtlich weitgehend gleichgestellt ist das im Schiffsregister eingetragene Schiff. Auch das in die Luftfahrzeugrolle eingetragene Luftfahrzeug sowie das landesrechtliche Bergwerkseigentum ist kraft Gesetz eine Gewerbeimmobilie. Im allgemeinen Verständnis ist die Gewerbeimmobilie ein Grundstück plus darauf befindliche Gebäude. Die juristische oder ökonomische Sicht auf die Gewerbeimmobilie ist nüchtern: dementsprechend ist die Gewerbeimmobilie schlicht und einfach ein unbewegliches Sachgut. Aufgrund dieses Handicaps unterliegt die Gewerbeimmobilie hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als ein bewegliches Gut. Der Kauf und die Eigentumsübertragung einer Gewerbeimmobilie erfordert deshalb besondere Maßnahmen. Zum Beispiel einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Wie bewegliche Sachen, kann auch die Gewerbeimmobilie mit Rechten belastet sein. Zu den Rechten an einer Gewerbeimmobilie zählen Grundpfandrechte und verschiedene Dienstbarkeiten.
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