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Immobilien sind unbewegliche Sachen. Sie sind also grundsätzlich Grundstücke und haben grundstücksgleiche Rechte. Den Immobilien rechtlich weitgehend gleichgestellt sind im Schiffsregister eingetragene Schiffe. Auch in die Luftfahrzeugrolle eingetragene Luftfahrzeuge sowie das landesrechtliche Bergwerkseigentum sind kraft Gesetz Immobilien. Im allgemeinen Verständnis sind Immobilien Grundstücke und darauf befindliche Gebäude. Die juristische oder ökonomische Sicht auf Immobilien ist nüchtern: dementsprechend sind Immobilien schlicht und einfach unbewegliche Sachgüter. Aufgrund ihres Handicaps unterliegen Immobilien hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. Der Kauf und die Eigentumsübertragung von Immobilien erfordert deshalb besondere Maßnahmen. Zum Beispiel einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Wie bewegliche Sachen, können Immobilien mit Rechten belastet sein. Zu den Rechten an Immobilien zählen Grundpfandrechte und verschiedene Dienstbarkeiten.
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