Jugendstrafrecht München - wird angewandt bei Straftaten von Jugendlichen. Juristen, die sich auch das juristische Thema des Jugendstrafrechts spezialisiert haben, gibt es hier zu finden ...
Das Jugendstrafrecht soll bei Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden vor allem erneuten Straftaten entgegenwirken. Insofern weicht das Jugendstrafrecht in wesentlichen Grundsätzen vom allgemeinen Strafrecht ab. Auf Heranwachsende wird das Jugendstrafrecht trotz zivilrechtlicher Volljährigkeit angewendet, wenn der Täter zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich bei der Art der Tat um eine Jugendverfehlung handelt. Im Jugendstrafrecht soll die Straftat in erster Linie durch Erziehungsmaßregeln geahndet werden. Wenn diese nicht ausreichen, sieht das Jugendstrafrecht die Anwendung von Zuchtmitteln oder eine Jugendstrafe vor. Über Verfehlungen Jugendlicher, die dem Jugendstrafrecht unterliegen, entscheiden die Jugendgerichte nach der Schwere des Falles beim Amtsgericht, und zwar der Strafrichter als Jugendrichter oder das Jugendschöffengericht oder am Landgericht die Jugendkammer. Das Verfahren vor dem Jugendgericht ausschließlich gegen Jugendliche ist gemäß Jugendstrafrecht nicht öffentlich. Ein rascher Vollzug der Maßnahmen soll den Jugendlichen den inneren Zusammenhang zwischen Tat, Urteil und Vollstreckung bewusst machen. Insgesamt ist das Jugendstrafrecht von der Absicht durchdrungen, die Jugendlichen zu einer straffreien Lebensführung zu erziehen.
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