Markenrecht München - Namensrechtliche Streitigkeiten müssen oft von Spezialisten aus dem Bereich des Markenrechts geklärt werden. Hier finden Sie Markenrechtler ...
Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Namen im Rechtsverkehr schützt. Markenrecht ist als Instrument des gewerblichen Rechtsschutz sowohl national als auch international von Bedeutung. Das Markenrecht kennt deshalb nationale Marken, EU- und IR-Marken. Das Markenrecht dient also der wirksamen Absicherung von Rechten an Marken. Bezogen auf den Wirkungsbereich dient das Markenrecht regional oder weltweit. Eine besondere Bedeutung hat das Markenrecht im Hinblick auf Aktivitäten im Internet. Im Markenrecht ist der Begriff Marke präzise definiert. Nach dieser Definition im Markenrecht besteht die Hauptfunktion der Marke darin, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden. Das Markenrecht macht auch deutlich, dass niemals ein Produkt selbst die Marke sein kann. Dem Markenrecht zufolge können grundsätzlich alle Zeichen geschützt werden, denen allgemeine Unterscheidungseignung zukommt.
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