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Der Steuerberater (Steuerberaterinnen) (StB) übt seine Tätigkeit freiberuflich aus und unterliegt daher nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung. Die Berechtigung zur Berufsausübung als Steuerberater ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Tätigkeitsbereiche und Zulassung sind umfassend im Steuerberatungsgesetz und der dazugehörigen Durchführungsverordnung geregelt. Die berufsständische Vertretung der Steuerberater in Deutschland sind die Steuerberaterkammern, die unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer zusammengeschlossen sind. Steuerberater unterstützen Privatpersonen und Unternehmen bei Steuererklärungen sowie in Fragen der Steuerminimierung. Steuerberater prüfen Geschäftsmodelle und beurteilen Verträge nach steuerlichen Gesichtspunkten. Für Unternehmen bieten Steuerberater betriebswirtschaftliche Hilfestellungen bei Bilanzen und Zollangelegenheiten sowie bei der Planung der Rechtsform eines zukünftigen Unternehmens und bei Umstrukturierungen. Auskünfte über steuerliche Aspekte von schenkungs- oder erbrechtlichen Angelegenheiten und der Altersvorsorge gehören ebenso zu den Tätigkeiten der Steuerberater wie Bank- und Finanzierungsgespräche, Investitionsentscheidungen und Unternehmensbewertungen. In der Steuerdurchsetzung überprüfen Steuerberater die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden und vertreten Mandanten bei finanzgerichtlichen Verfahren oder Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren. Steuerberater nehmen auch Aufgaben als Treuhänder/in, Insolvenz- und Vermögensverwalter/in wahr. Daneben erstellen Steuerberater Gutachten und vermitteln bei Schiedsangelegenheiten.
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