Zeitarbeit in München- Zeitarbeitsfirmen vermitteln Arbeitskräfte auf Zeit. Hier können Sie Dienstleister aus dem Bereich Zeitarbeit finden ...
Zeitarbeit ist gesetzlich geregelt und bedeutet grundsätzlich die befristete Übernahme einer Arbeit. Zeitarbeit wird häufig zweckgebunden praktiziert, z. B. in Saisonbetrieben. Die Bezeichnung Zeitarbeitsverhältnis wird im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung verwendet und in diesem Zusammenhang auch als Personalleasing bezeichnet. Unter dem Begriff Personalleasing versteht man Zeitarbeit als Überlassung oder Leihe eines bei einer Zeitarbeitsfirma angestellten Arbeitnehmers (Zeitarbeitnehmer) an einen anderen Arbeitgeber (Kundenunternehmen). So besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeit-Nehmer, Zeitarbeit-Unternehmen und Kunden-Unternehmen. Der Kunde einer Zeitarbeitsfirma kann durch die Beschäftigung von Zeitarbeitskräften seine Personalkapazität entsprechend der Auftragslage und Personalsituation steuern. Der Arbeitnehmer geht ein festes Arbeitsverhältnis mit dem Zeitarbeitsunternehmen ein, von dem er auch sein Gehalt bezieht. Die Zeitarbeit übernimmt alle gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberpflichten und führt Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab. Darüber hinaus ist die Zeitarbeit gesetzlich verpflichtet, den Zeitarbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsverhältnisses einem vergleichbaren Nicht-Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb gleichzustellen. Das Kundenunternehmen ist zur Entlohnung der Arbeitsleistung des Zeitarbeitnehmers an den Zeitarbeitsunternehmer verpflichtet. Rechtliche Grundlage der Zeitarbeit ist seit 1972 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Daneben bestehen in Deutschland Flächentarifverträge für Zeitarbeiter, sowie diverse Haustarifverträge. Personaldienstleistungskaufmann/-frau ist die Bezeichnung für speziell ausgebildete Fachkräfte im Dienstleistungsbereich Zeitarbeit.
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