Zivilrecht München - Anwälte die Sie in Fragen des Zivilrecht vertreten finden Sie hier. Das Zivilrecht besteht aus vielen einzelnen Rechtsgebieten, zu finden hier ...
Die Begriffe Zivilrecht und Bürgerliches Recht werden oft synonym verwendet für Privatrecht, bezeichnen jedoch nur einen Teil des Privatrechts. Das Zivilrecht (Privatrecht) ist als definiertes Rechtsgebiet Teil der Rechtsordnung. Im Unterschied zum Öffentlichen Recht, regelt das Zivilrecht die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander und der privatrechtlichen Verbände und Gesellschaften. Bereiche des Zivilrechts (Privatrechts) sind bürgerliches Recht, Handelsrecht, Teile des Arbeitsrechts, Aktienrecht, GmbH-Recht, Genossenschaftsrecht, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Rechtsverhältnisse des Zivilrechts werden in Form von (privaten) Willenserklärungen, besonders durch Vertrag, begründet. Die Unterscheidung zwischen Zivilrecht (Privatrecht) und Öffentlichem Recht ist richtungsweisend für die Feststellung des zulässigen Rechtsweges. Im Gegensatz zum Öffentlichen Recht sieht das Zivilrecht eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen gestattet mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten. Diese Freiheit kann durch Tatsachen eingeschränkt sein. Dessen ungeachtet ist sie für das Zivilrecht prägend, weil sie eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss ermöglicht (privatrechtlicher Vertrag).
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