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Das Baurecht umfasst sämtliche Rechtsvorschriften, die bei der Erstellung eines Bauwerks zu beachten sind. Inhaltlich geht es dabei sowohl um das Bauwerk selbst, als auch um Grund und Boden, auf dem es errichtet wird. Man unterscheidet gewöhnlich zwischen privatem und öffentlichem Baurecht. Im privaten Baurecht finden sich Rechtsformen und Grundeigentum, Nachbarschaftsbeziehungen, Werksvertäge bei der Abwicklung eines Bauvorhabens. Das öffentliche Baurecht beinhaltet Rechtsformen für die Bebaubarkeit von Grundstücken (ist Bauplanungsrecht). Baurecht ist Grundlage für die Erteilung der Baugenehmigung. Schon im Altertum gab es schriftlich fixiertes Baurecht. Auch in Deutschland gab es seit dem Mittelalter unterschiedlich gestaltete Bauvorschriften (Sachsenspiegel; Schwabenspiegel). Seit dem 19. Jahrhundert sind die unterschiedlichen Regelungen in den nationalen Bauvorschriften aufgegangen. Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt die bodenrechtliche Ordnung für die BRD. Danach soll eine geordnete Entwicklung des Raumes inner- und außerhalb der Orte erreicht werden. Vor Ort haben die Gemeinden das Recht, in sogenannten Bauleitplänen ihre Vorstellungen von der Raumgestaltung festzulegen.
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