Strafrecht oder auch Kriminalrecht ist Teil der Rechtsordnung. Das Strafrecht legt die Merkmale des strafbaren Handelns fest und knüpft daran als Rechtsfolge die Strafe/Maßregel der Besserung und Sicherung. Aufgabe des Strafrechts ist es, die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen. Das Strafrecht ist heute in einem Strafgesetzbuch und strafrechtlichen Nebengesetzen geregelt. Das internationale Strafrecht grenzt den Geltungsbereich der nationalen Strafgesetze gegen das Ausland ab. Im deutschen Strafgesetzbuch gilt das Strafrecht für Taten, die im Inland begangen wurden, sowie auf deutschen Schiffen und deutschen Luftfahrzeugen. Das deutsche Strafrecht greift auch im Hinblick auf auf Taten die im Ausland gegen bestimmte inländische Rechtsgüter oder gegen international geschützte Rechtsgüter verstoßen. Ferner findet das deutsche Strafrecht Anwendung unter bestimmten Voraussetzungen bei Taten im Ausland gegen Deutsche aus Städten, sowie von Deutschen und Ausländern, die nicht ausgeliefert werden. Vorläufer des Strafrechts war die »Peinliche Gerichtsordnung« Karls des 5. . Die nach ihm genannte Carolina führte altdeutsches und italienisches Rechtsgut zum ersten Reichsstrafgesetzbuch zusammen.
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